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Staatsanwaltschaft geht gegen Tor-Server vor
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schachti
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Joined: 28 Jul 2003
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Location: Gifhorn, Germany

PostPosted: Tue Sep 12, 2006 7:35 am    Post subject: Reply with quote

Carlo wrote:
O.k., TOR sucks. :twisted:


Naja, so weit würde ich nicht gehen - aber es sollte halt jedem klar sein, daß auch Tor keine 100%ige Sicherheit bieten kann, sondern nur ein gewisses Maß an Anonymität.
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Never argue with an idiot. He brings you down to his level, then beats you with experience.

How-To: Daten verschlüsselt auf DVD speichern.
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Hilefoks
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Joined: 29 Jan 2003
Posts: 849
Location: Emden / Deutschland

PostPosted: Tue Sep 12, 2006 10:36 am    Post subject: Reply with quote

schachti wrote:
..., daß auch Tor keine 100%ige Sicherheit bieten kann, sondern nur ein gewisses Maß an Anonymität.

Und genau dieses gewisse Maß an Anonymität möchte ich. Ich möchte nicht das die Staatsanwaltschaft gar keine Chance mehr hat einen KiPo-Sauger oder einen Terrorist (das zweite grosse Totschlagargument) zu fassen. Ich finde nur das TOR die Hemmschwelle einfach wieder, gerade auch im Hinblick auf die Vorratsdatenspeicherung, auf ein vernünftiges Mass zurückfährt.

MfG, Hilefoks
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Erdie
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Joined: 20 May 2004
Posts: 2656
Location: Heidelberg - Germany

PostPosted: Wed Sep 13, 2006 8:15 am    Post subject: Reply with quote

slick wrote:

Staat = Bürger! Von daher ist egal ob nun der Staat oder die Provider die Kosten tragen, letzendlich zahlst der Bürger. Nur über die Provider ists nicht so "offensichtlich" dass man für die eigene Überwachung bezahlt, von daher politisch gesehen der "geschicktere" Weg.


Da bin ich nicht ganz einverstanden. Es ist durchaus relevant, WER offiziell für die Finanzierung aufkommen muß, allein schon aufgrund der Transparenz. Es ist sozusagen im Übertragenden Sinne eine Frage des loggings, auf welche Kostenstelle der Geld verbraten wird. Wenn es der Bürger indirekt über höhere Providergebühren zahlt, dann ist nicht offensichtlich, daß die Kosten durch eine aufdoktrinierte Verordnung des Staates entstanden ist. Und in diesem Falle sind die Kosten das Resultat öffentlicher Politik und Sie sollten dann auch als Staatsausgaben geführt werden. Wir zahlen schon viel zuviele indirekte Steueren. Die Politik des Verschleierns hat Hochkonjunktur.

Erdie
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BlueStar88
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Joined: 10 Sep 2006
Posts: 5

PostPosted: Wed Sep 13, 2006 7:24 pm    Post subject: Reply with quote

ChrisM87 wrote:
Hallo,

da ich ja versprochen habe, euch auf dem laufenden zu halten, hier mal der aktuelle Stand.

Ich war gerade mit einem Anwalt telefoniert und war bei einem anderen zur Beratung und so wie es aussieht, kann man tatsächlich nichts dagegen machen, auch nicht gegen die sinnlose Löschung der Festplatte. Die Staatsanwaltschaft kann im nachhinein fast alles rechtfertigen (Zitat Anwalt: "Wo gehobelt wird, fallen Späne") und mit Gutachter würde die Sache viel zu teuer werden und trotzdem kaum Erfolg versprechen.
Dazu kommt, dass ich den Schaden genau beziffern müsste. 12 Stunden unnötige Downtime, 100 bis 200 entgangene Mails und 6 Stunden Arbeit reichen offensichtlich nicht.

ChrisM


Ich habe heute einem Kriminalhauptkommissar die Situation privat geschildert. Er ist der Meinung, daß man akut sicherlich nichts gegen diese Maßnahmen machen kann. Wenn im Beschluß steht "Server sicherstellen", dann machen die (Polizei-)Beamten das halt, dazu sind sie verpflichtet. Die Formulierung des Beschlusses seitens der Staatsanwaltschaft ist dabei entscheidend.
Er würde an Stelle der Betroffenen eine Privatklage gegen den Staatsanwalt erwägen, wegen fehlender Sachkompetenz, bzw. Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz der Mittel. Vor allem und insbesondere wenn noch andere Webpräsenzen, oder Dienste (eMail) geldwert betroffen waren.
Eine Maßnahme diesen Grades gegen einen "nur-Zeugen" erscheint ihm eher unsinnig, auch vor allem wenn sie ohne dessen Beteiligung (Abfrage der Kooperationsbereitschaft?) durchgeführt wurde.

Ich persönlich würde sehr wohl den entstanden Sachschaden bewerten, alle Vorgänge zeitlich dokumentieren und eine Schadenersatzklage gegen den verantwortlichen Staatsanwalt (gegen die Person) einreichen. Das die Staatsanwaltschaften schonmal über das Ziel hinausschießen und es nachweislich wegen fachlicher und juristischer Inkompentenz letztendlich falsch gemacht haben, zeigt der Gesamtsachverhalt JAP Dresden. Außerdem würde ich mir ggfs. einen smarteren Anwalt suchen. Deiner scheint mir nicht geeignet.

Auch finde ich, daß die exekutiven Organe über so ein "Feedback" lernen könnten, für die Zukunft in diesem Bereich Feinfühligkeit und Verhältnismäßigkeit zu verbessern und differenzierter vorzugehen. Ich hätte mich in dieser Situation gefreut, wenn die Staatsanwaltschaft/Polizei mich kontaktiert hätte. Dann hätten sie einen Login bekommen und den Server "online" durchsuchen können. Der Einblick wäre letztendlich der gleiche und die Verhältnismäßigkeit wäre gewahrt. Finden die dann Kipos, können die den Server dann immernoch zerlegen/mitnehmen. Zur Bereitstellung dieser Informationen/Zugang sind Provider ja auch verpflichtet, wenn die Beschlußlage dies gebietet.

Oder bin ich jetzt zu optimistisch?
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monokel
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Joined: 14 Sep 2006
Posts: 1

PostPosted: Thu Sep 14, 2006 9:57 am    Post subject: Betroffene gesucht Reply with quote

hallo,

ich bin grade dabei, einen beitrag zum thema für coloRadio (ein kleines freies radio in dresden) zu bauen. nur selber zu erzählen ist langweilig, das gespräch mit den staatsanwälten war recht unergiebig (laufende ermittlungen ... keine auskunft zu nix). falls jemand, dessen server beschlagnahmt wurde, das liest: ein interview wäre fein...

gruss, florian.

bin unter 0351 3179227 bzw 3179225 zu erreichen.
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M@rio
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Joined: 01 Dec 2004
Posts: 27
Location: Graz

PostPosted: Mon Sep 18, 2006 6:03 am    Post subject: Re: Betroffene gesucht Reply with quote

...und es geht heiter weiter im Kampf gegen Kinderpornoraubkopierermörder.
http://www.datenschutzzentrum.de/presse/20060915-anon.htm
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DrKNickel
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Joined: 20 Sep 2006
Posts: 1

PostPosted: Wed Sep 20, 2006 9:25 am    Post subject: Reply with quote

Betroffene Betreiber sollten sich wehren. Ich vertrete als Rechtsanwalt einen betroffenen Serverbetreiber. Für andere Betroffene möchte ich daher folgende Hinweise geben:

Gegen die Beschlagnahme kann man sich durch die sog. Beschwerde nach §§ 304, 306 StPO wehren. Die Beschwerde ist gegen alle erlassenen Beschlüsse und gegen die Verfügungen des Vorsitzenden zulässig. Auch Zeugen, Sachverständige und andere Personen können gegen Beschlüsse und Verfügungen, durch die sie betroffen werden, Beschwerde erheben. Die Beschwerde wird bei dem Gericht, von dem oder von dessen Vorsitzenden die angefochtene Entscheidung erlassen ist, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist dabei nicht zwingend erforderlich. Sollte sich auf den beschlagnahmten Festplatten andere Daten befinden, die evtl. strafrechtlich relevant sein könnten (Raubkopien etc) dann sollte man umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen.

In einer schriftlichen Beschwerde kann man folgende Gründe vorbringen:

1. Zur Beschwerdebefugnis
Die Beschlagnahme des Servers hat dazu geführt, dass das Anbieten des Anonymisierungsdienstes nciht mehr möglich ist. Als Betreiber ist der Besschwerdeführer daher auch belastet und beschwerdebefugt. An der Feststellung der Rechtswidrigkeit hat der BEschwerdeführer darüberhinaus ein rechtlich geschütztes Interesse, da weitere Maßnahmen die Funktionsfähigkeit des Dienstes beeinträchtigen können und damit zu befürchten ist, dass die Erfüllung des gesetzlich geforderten Angebotes an Anonymisierungsdiensten beeinträchtigt wird.

2. Fehlende Bekanntgabe
Die Beschlagnahme ist rechtswidrig, weil sie dem BEschwerdeführer als Betreiber des Servers nicht bekannt gemacht wurde. Das Rechenzentrum der [Provider AG] ist zwar Eigentümer der Hardware des Servers, aber der Beschwerdeführer ist als Mieter des Servers Betreiber und durch die Beschlagnahme unmittelbar betroffen, weil ihm die Beteiligung an dem Anonymisierungsdienst insoweit nicht mehr möglich ist. Somit hätte die Beschlagnahme dem Beschwerdeführer unverzüglich mit oder nach der Beschlagnahme mitgeteilt werden müssen (§ 35 Abs. 2 StPO). Die Anschrift des Beschwerdeführers ist bei dem Rechenzentrum der [Provider AG] hinterlegt. Eine Mitteilung wäre auch deshalb notwendig gewesen, weil eine Behinderung der Ermittlungen nicht zu erwarten gewesen, weil er selbst über keine Daten über Nutzer verfügt.

3. Umgehung der §§ 100g, 100h StPO
Der Beschlagnahme des Servers ist außerdem deshalb rechtswidrig, weil sie eine unzulässige Umgehung der Regelungen der §§ 100g, 100h StPO darstellt. Die Notwendigkeit der Beschlagnahme wird damit begründet, dass nur so die Identität des Beschuldigten aufzudecken sei. Dies ist aber nur über eine Auswertung von Logdateien möglich. Logdateien sind Verkehrsdaten nach Telekommunikationsrecht, die durch §§ 100g, 100h StPO besonders geregelt sind und dem in Art. 10 Abs. 1 GG geschützten Fernmeldegeheimnisses Rechnung tragen. Diese Regelungen verdrängen somit die Möglichkeit, im Wege der Beschlagnahme Verkehrsdaten zu Informationszwecken zu erlangen (vgl. LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21. Oktober 2003, Az.: 5/8, Qs. 26/03, DuD 2003, 778).

4. Ungeeignetheit zur Strafverfolgung
Die Beschlagnahme ist unverhältnismäßig, weil sie ungeeignet ist, die Identität eines Beschuldigten aufzudecken, da sich auf dem Server keine
Logdateien befinden, die Rückschlüsse auf die Nutzer zulassen. Der Anonymisierungsdienst funktioniert dergestalt, dass über eine Kette von Rechnern die Internetzugriffe verschlüsselt und technisch verborgen werden. Die Software „Tor“ wird zwischen den Browser des Nutzers und das Internet
geschaltet. Der Dienst ist so konfiguriert, dass kein Außenstehender, sowie kein anderer Nutzer und auch nicht der Betreiber selbst herausbekommen können, welche Verbindungen zu einem bestimmten Nutzer gehören. Für die Einzelheiten verweisen wir auf die öffentlich und damit auch den Ermittlungsbehörden verfügbaren technischen Informationen über den Dienst unter http://tor.eff.org/index.html.de

5. Unverhältnismäßig wegen offensichtlichem Übermaß
Die Beschlagnahme ist auch in ANbetracht der verfügbaren Informationen über die Funktionsweise des Dienstes unverhältnismäßig. Es steht den Strafermittlungsbehörden ein wesentlich milderes Mittel zur VErfügung. So hätte sich die Information und sofern notwendig auch eine Nachfrage über die technischen Funktionen des Dienstes angeboten. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die genutzten Dokumente und Programme öffentlich mit Quelltext allgemein zugänglich sind, so dass auch aus diesem Grund eine Beschlagnahme nicht erforderlich war. Die Beschlagnahme des gesamten Servers ist auch deswegen unverhältnismäßig, weil so alle an der Nutzung des Dienstes Interessierten in ihren Kommunikationsmöglichkeiten beschränkt wurden und nicht nur der unbekannte Beschuldigte. Die Beschlagnahme hat damit in ihrer Wirkung eine erhebliche Streubreite. Die Beschlagnahme des kompletten Datenträgers ist besonders eingriffsintensiv und bedarf im Einzelfall einer regulierenden Beschränkung. So muss die Beschlagnahme zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat insbesondere erforderlich sein. Dies ist nicht der Fall, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen (vergl. BVerfG 12. April 2005, Az.: 2 BvR 1027/02).

Mit Einlegung der Beschwerde wird gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung des genannten Beschlusses und die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände gemäß § 307 Abs. 2 StPO beantragt.
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slick
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Joined: 20 Apr 2003
Posts: 3495

PostPosted: Fri Nov 17, 2006 11:11 am    Post subject: Reply with quote

@ ChrisM87 (und ggf. andere Betroffene oder "Insider")

Gibts inzwischen einen aktuelleren Sachstand? Wäre interessant zu wissen falls sich da noch was getan hat.
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amne
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Joined: 17 Nov 2002
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Location: Graz / EU

PostPosted: Fri Nov 17, 2006 11:49 am    Post subject: Reply with quote

Im aktuellen c't ist ein Artikel.
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der ralf
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Joined: 21 Nov 2006
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PostPosted: Tue Nov 21, 2006 11:32 pm    Post subject: Reply with quote

chrissio wrote:

Kann mir einer der hier anwesenden denn einen stichhaltigen Grund nennen, weshalb man seine IP-Adresse beim Besuch legaler Webseiten verbergen muss? Nee, das kann offenbar keiner hier.

Schau Dir doch mal das an. Da steht dann
http://www.aarno.de/impressum.htm wrote:
Ihre IP-Adresse wurde soeben gespeichert.
Jeglicher Missbrauch dieser Angaben zieht rechtliche Konsequenzen nach sich.

Da frage ich mich primär drei Dinge:

1)Wielange wird meine IP-Adresse gespeichert?

2)Wie kann man diese (gesetzlich vorgeschriebenen) Daten missbrauchen?

3)Welche Konsequenzen zieht das nach sich?

und komme zu folgenden Schlussfolgerungen:

zu 1): könnte mir egal sein, da ich die Daten nicht missbrauche, ist es mir aber nicht, wegen zu 2) und zu 3)

zu 2): z.B. hingehen und dort Schabernack treiben ("Hey Alter, ich weiß wo Dein Haus wohnt!"). Heißt das dann, dass ich verdächtig bin, wenn dem Haus, von dem ich jetzt ja weiß, wo es wohnt, was passiert?

zu 3) steht dann eines morgens um kurz vor vier ein SEK vor meinem Bett und fragt mich, wo ich am xx.xx.200x um xx Uhr xx war, nur weil irgendein Idiot auch wusste, wo das Haus wohnt oder es einfach nur so gefunden hat, dessen IP-Adresse aber nicht behufs Nachzug rechtlicher Konsequenzen soeben gespeichert wurde?

Zugegeben, schlaflose Nächte wird mir der kürzlich soeben erfolgte Speichervorgang meiner IP-Adresse nicht bereiten, aber gerechterweise sollte der geschäftsleitende Herr dieser Suchmaschine die Personalausweisnummer sämtlicher potentieller Subjekte, die sein Firmenschild am Haus lesen, sicherstellen, um bei etwaigem Missbrauch der Daten, die man darauf findet, gegebenenfalls ebenfalls den Nachzug rechtlicher Konsequenzen in die Wege leiten zu können. (Was'n Satz, ey!)

Grüßle
der ralf
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slick
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Joined: 20 Apr 2003
Posts: 3495

PostPosted: Wed Nov 22, 2006 6:27 am    Post subject: Reply with quote

der ralf wrote:
Schau Dir doch mal das an. Da steht dann
http://www.aarno.de/impressum.htm wrote:
Ihre IP-Adresse wurde soeben gespeichert.
Jeglicher Missbrauch dieser Angaben zieht rechtliche Konsequenzen nach sich.

Also nach meinem Kenntnisstand gehören IP-Adressen zu personenbezogenen Daten. Da die Präsenz aarno.de eindeutig gewerblichen Charakter hat und den Firmensitz in Deutschland werden hier also ohne Datenschutzerklärung meine personenbezogenen Daten gespeichert. Halte ich für arg rechtwidrig.
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b3cks
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Joined: 23 Mar 2004
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PostPosted: Thu Dec 07, 2006 8:11 am    Post subject: Reply with quote

heise.de: Beschwerden gegen Sicherstellung von Anonymisierungsserver zurückgewiesen (link)
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BlueStar88
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Joined: 10 Sep 2006
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PostPosted: Thu Dec 07, 2006 10:40 pm    Post subject: Reply with quote

BlueStar88 wrote:

[...]
Ich hätte mich in dieser Situation gefreut, wenn die Staatsanwaltschaft/Polizei mich kontaktiert hätte. Dann hätten sie einen Login bekommen und den Server "online" durchsuchen können. Der Einblick wäre letztendlich der gleiche und die Verhältnismäßigkeit wäre gewahrt. Finden die dann Kipos, können die den Server dann immernoch zerlegen/mitnehmen. Zur Bereitstellung dieser Informationen/Zugang sind Provider ja auch verpflichtet, wenn die Beschlußlage dies gebietet.
[...]


Und es kam (fast) so:

Heute hatte ich einen Termin als Beschuldigter bei der lokalen Kripo. Jemand hatte unter Verwendung meines Tor-Servers einen beleidigenden Eintrag in einem Gästebuch einer Kommunalbehörde (Stadt/Kreis) verfaßt, vermutlich ein verbitterter Mitarbeiter derselbigen. Die Firma 1und1 (mein Server-Hoster) hatte der Polizei verfahrensgemäß Auskunft über den Nutzer der betroffenen IP gegeben und dabei auch meine Firmenbezeichnung in dieser Information mit aufgeführt. Vermutlich führte das wohl zu einer eher defensiven/vorsichtigeren Vorgehensweise. Dennoch wurde ich als Beschuldigter vorgeladen, da man wohl nicht realisiert hatte, daß der Gästebuchzugriff mittels eines Tor-Relays erfolgte.
Ich schilderte dem vernehmenden Beamten umfassend den Sachverhalt, verwies auch auf die größere Aktion der StA Konstanz und den entsprechenden C't-Artikel. Auch hatte ich die Tor-Doku als Ausdruck zur Verfügung gestellt. Somit war glaubwürdig dargelegt, daß ich nicht persönlich für den Vorfall veranwortlich war. Der vernehmende Kommissar sagte abschließend, daß ich nach seiner Einschätzung wohl nichts mehr davon hören werde (außer der Einstellungsmitteilung vielleicht).

Schade wäre es, wenn wegen solcher Assis Tor letztendlich "eingehen" würde, weil keiner mehr gewillt ist, den "Exit" zu machen. Nun, ich möchte eigentlich auch nicht jeden Tag zur Kripo latschen und das Gleiche erzählen..

Warten wir's ab. Bin auch mal gespannt, ob DIESE Gesetzesänderung durchkommt, dann ist wohl generell eh' essig mit solchen Anon-Systemen..


BlueStar88


Last edited by BlueStar88 on Fri Dec 08, 2006 10:27 am; edited 1 time in total
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b3cks
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Joined: 23 Mar 2004
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Location: Bremen (GER)

PostPosted: Fri Dec 08, 2006 6:21 am    Post subject: Reply with quote

Sehr interessant das Ganze. Ich wette, wäre es nicht das Gästebuch einer Kommunalbehörde gewesen, wäre nichts passiert. Kenne ähnliche Fälle, in denen kein Finger krum gemacht wurde, obwohl die Polizei nur maximal einen Arbeitstag an Recherche hätte investieren müssen.

Hoffen wir mal, dass du wirklich nichts weiter hörst. Leider kenne ich solche Sätze wie "...dann werden Sie wohl nichts weiter von uns hören." auch und irgendwann gab's dann doch Post, weil ein anderer Komissar, (Staats-)Anwalt oder sonstwer das ganze immer nocht nicht begriffen hat. Von daher: <daumendrück> :wink:
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BlueStar88
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Joined: 10 Sep 2006
Posts: 5

PostPosted: Wed Dec 20, 2006 4:13 pm    Post subject: Reply with quote

b3cks wrote:

[...]
Hoffen wir mal, dass du wirklich nichts weiter hörst. Leider kenne ich solche Sätze wie "...dann werden Sie wohl nichts weiter von uns hören." auch und irgendwann gab's dann doch Post, weil ein anderer Komissar, (Staats-)Anwalt oder sonstwer das ganze immer nocht nicht begriffen hat. Von daher: <daumendrück> :wink:


..hat geholfen! ;-)

Verfahren gem. § 170(2) eingestellt. Wann kommt das Nächste?
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SkaaliaN
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Joined: 21 Apr 2005
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PostPosted: Fri Dec 22, 2006 7:12 am    Post subject: Reply with quote

Hilefoks wrote:
amne wrote:
Ich denke vor allem, wenn es sich um eine Exit-Node handelt muss dann überprüft werden was dort passiert ist. Ansonsten installiert sich jeder Kinderschänder eine Exit-Node und schickt die Polizei wieder weg obwohl er in Wirklichkeit für sich selbst Kinderpornos runtergeladen hat und nicht nur im Tor-Netz weitergeleitet.

Dito - deshalb muss die Staatsanwaltschaft einen solchen privaten Server auch zunächst beschlagnahmen. Das bedeutet ja aber nicht das der Betreiber rechtliche Konsequenzen befürchten muss.


Wenn der den Rechner zurück bekommt (auch wenn nichts drauf war), ist der schon so alt, dass er ihn in die Tonne kloppen kann. Einem Freund ist der Rechner mal abgenommen worden. der hat den nach 3 JAHREN!!!! zurückbekommen. Das dauert ewig!
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c'ya !
skaalian
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xraver
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Joined: 20 Aug 2003
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Location: Halberstadt

PostPosted: Fri Dec 22, 2006 12:03 pm    Post subject: Reply with quote

Scup wrote:

Wenn der den Rechner zurück bekommt (auch wenn nichts drauf war), ist der schon so alt, dass er ihn in die Tonne kloppen kann. Einem Freund ist der Rechner mal abgenommen worden. der hat den nach 3 JAHREN!!!! zurückbekommen. Das dauert ewig!


Ich selber hab einen Fall erlebt, in dem 2 Laptops nach fast 9 Monaten wieder beim Besitzer waren.
Also liegt es auch hier wieder an dem Beamten/Staatsanwalt der die Sache bearbeitet.
_________________
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Sollten Ihnen Rechtschreibfehler oder grammatische Fehler aufgefallen sein, dann wurden diese extra für Sie platziert. Sie dürfen diese natürlich behalten ;).
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flammenflitzer
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Joined: 25 Nov 2003
Posts: 3541
Location: Berlin

PostPosted: Fri Nov 09, 2007 7:19 am    Post subject: Reply with quote

Wie ist denn jetzt der aktuelle Stand. Kann ich tor und privoxy auf meinem Rechner einsetzen? (Die gentoo Howtos wurden wohl vom Netz genommen.)
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Ampheus
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Joined: 19 Oct 2005
Posts: 814
Location: Rheine, NRW, Germany

PostPosted: Fri Nov 09, 2007 3:19 pm    Post subject: Reply with quote

Welche Howtos wurden vom Netz genommen?
Guckst du hier
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SirLD
Tux's lil' helper
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Joined: 05 May 2007
Posts: 79

PostPosted: Fri Nov 09, 2007 7:34 pm    Post subject: Reply with quote

meine meinung: daß man platten beschlagnahmt und prüft, ob beweismittel zu finden sind, ok, is vielleicht nich schön kann ich aber aus sicht der staatsanwaltschaft vertsehen. lieber so als vorratsdatenspeicherung! aber dann die daten einfach platt zu machen kann ich dann wiederum nicht verstehen. ich mein, wenn ich angehalten werde weil letzte nacht ein auto wie meines gestohlen wurde, kann ich das verstehen wenn die polizei die papiere sehen will. aber wenns dann nich gestohlen is, das auto trotzdem zu verschrotten, macht ja auch keinen sinn... oder hab ich da was falsch verstanden?
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a.forlorn
Guru
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Joined: 12 Aug 2005
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PostPosted: Sun Nov 11, 2007 2:32 pm    Post subject: Reply with quote

Ich habe privoxy und jap eingerichtet. Leider wird nun clusty.com blockiert. Ich vermute privoxy als Täter, leider stehe ich grade auf dem Schlauch um den Fehler zu finden. Ich habe an der Standardinstallation nichts geändert. Kann mir jemand helfen?

edit: erledigt. Es war JAP. Aus einem mir nicht bekannten Grund hat JAP clusty.com geblockt. Ich habe pdnsd davor geschaltet.

Browser - Privoxy - JAP - pdnsd - opendns server - Internet ;)
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