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Experten fordern Produkthaftung für Software
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manuels
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Joined: 22 Nov 2003
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PostPosted: Fri Mar 16, 2007 8:29 am    Post subject: Experten fordern Produkthaftung für Software Reply with quote

So titelt heute Heise.
Was haltet ihr davon? Ich finde, dass die Programmierer durch eine Produkthaftung zu einem defensiveren Programmierstil gezwungen werden.
Wenn sie ihre Software sorgfaeltiger schreiben, kann das eigentlich nur gut sein.
Andererseits gibt es beim Programmieren viele Felder, wo man leicht Fehler uebersehen kann. Aber ich denke, so ein Gesetz wuerde sich nur auf grobe Fahrlässigkeit beziehen...

Tschoe mit oe
Manuel
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Knieper
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Posts: 846

PostPosted: Fri Mar 16, 2007 8:49 am    Post subject: Reply with quote

Finde ich momentan nur teilweise richtig. Im Gegensatz zu anderen Ingenieurdisziplinen gibt es keine Tabellen, wo man mal nachsehen kann und weiss Stahl X passt zu Brueckenkonstruktion Y mit Tragfaehigkeit Z, also passiert da nichts, wenn meine Mitarbeiter nicht schludern. Die Pflicht zur Weiterbildung sollte es auch in der IT geben (gerade im Bereich Sicherheit), aber gleiche Massstaebe bei der Haftbarkeit sollte man nicht ansetzten, da die Komplexitaet und die Fremdfaktoren doch sehr hoch sind.
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xraver
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Joined: 20 Aug 2003
Posts: 1083
Location: Halberstadt

PostPosted: Fri Mar 16, 2007 9:29 am    Post subject: Reply with quote

So etwas wünsch ich mir für Spiele. Gut, Spiele sind zwar auch nur Software - aber was man da manchmal bekommt ist echt die härte. Unfertige Software die her und da mega Fehler enthält. Spieler werden zu Beta Testern und das Patchen wird doch glatt mit eingeplant. So etwas ist in den letzten Jahren zum Standard geworden.

Ich finde das Geld sollte beim Kauf eine Spiels/Software in ein Treuhandkonto fließen und wenn die Software zu 100% läuft - dann gibt es Kohle. Gut, Fehler gibt es überall - aber was die Pubischer da leisten ist manchmal reine Abzocke. Schei** rum gepatche immer. Kann ja nicht sein das ich für ein nagelneues Spiel, was vielleicht noch nicht mal im Laden steht, mir gleich nen riesen Patch von mehreren hundert MB runter laden darf.

Ich bin dafür das der Verbraucher geschützt wird. Und das Software ein Produkt ist beweist M$ mit dem Schrott den sie verkaufen. Und wie beim jedem anderen Produzenten, der Dinge produziert muss es auch eine Haftung geben falls mal Schaden auftritt.
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Klaus Meier
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Joined: 18 Apr 2005
Posts: 2908
Location: Bozen

PostPosted: Fri Mar 16, 2007 9:39 am    Post subject: Reply with quote

Ich bin da sehr dafür. Klar, es ist ein sehr diffiziles Thema, aber es wird da doch in bestimmten Bereichen gelogen, dass sich die Balken biegen. Also es sollte nicht jeder kleine Fehler sofort zu Regressforderungen führen, aber wenn da von höchster Stelle getönt wird, Vista sei "Secure by Design", dann sollte das auch so sein. Oder wenn ich so sehe, was für ein Schrott da zur Zeit bei Spielen ausgeliefert wird. Da laufen doch höchstens 20% ohne Patches rund. Aber es wird höchstens die Hälfte gepatcht.

Nur, wenn das wirklich Realität werden sollte, dann ist Microsoft in einem Jahr pleite. Und was machen dann die ganzen Süchtigen? Ich sags immer so, wer kein Geld für eine Domina hat, kauft sich Windows. Billiger, aber genauso schmerzhaft.
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Treborius
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Joined: 18 Oct 2005
Posts: 585
Location: Berlin

PostPosted: Fri Mar 16, 2007 10:14 am    Post subject: Reply with quote

bin auch dafür, ich denke aber das das problem nicht so sehr bei den programmierern zu suchen ist,
sondern bei den managern, die ein produkt einfach nur auf den markt werfen wollen,
mit der begründung das es bei der "letzten präsentation doch lief"

ich glaube eher dort sollte man mal aufwachen, und sich darüber klar werden das
zitat (irgendwann im fernsehen) :
Code:

computerprogramme zu den komplexesten gebilden gehören, die die menschheit je entworfen hat

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Desktop, Laptop, ZOTAC AD-10 media-center, odroid-xu4 server / wLan-router
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c_m
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Joined: 29 Jun 2005
Posts: 358

PostPosted: Fri Mar 16, 2007 11:04 am    Post subject: Reply with quote

Also ich sehe das ganze sehr skeptisch!

Zum einen denke ich, dass es die Inovation hemmt (wer will schon experimentieren, wenn er dafür mehr ärger als Nutzen bekommen kann?), zum anderen bin ich mir nicht ganz sicher was für Auswirkungen das ganze auf Open Source Software hätte.

Zwei Situationen kommen mir dabei in den Sinn:
1) Alle müssen für Ihre Software Haften. Das heißt OSS wäre auch mit dabei. Welcher Privatmensch würde dann noch etwas veröffentlichen? Selbst OSS Firmen würden damit ihre Schwierigkeiten haben. Muss SuSE dann für Kernel-DoS Schwachstellen haften?

2) Nein Muss SuSE nicht, da sie bei SLES nicht die Software, sondern den Service verkaufen. Also kann damit gerechnet werden, dass das alle Anbieter kommerzieller Software in kürze auch so handhaben werden. Microsoft verkauft keine Lizenzen mehr, sondern nur noch Serviceleistungen. Die Nutzungsvereinbarungen sehen aber vor, dass man verpflichtend eine Serviceleistung erwerben muss.

=> entweder zerschlägt man damit die Softwareindustrie, oder zumindest OSS/Freeware oder alles drückt sich drum rum. (meine Meinung)

Des weiteren:
Quote:
"Warum ist eigentlich Software kein Produkt, obwohl wir sie wie eine Waschmaschine kaufen?", griff Edda Müller, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) den Faden auf.
Schön, dass wieder Leute diskutieren, die keine Ahnung haben! :evil: Sonst wäre ihr ja bekannt, dass sie eben *nicht* die Software kauft, sondern lediglich Datenträger, verpackung und Nutzungsrechte. Und somit ist der Vergleich hinfällig. Wenn eine Waschmaschiene explodiert kann es ein fabrikationsfehler sein und die gekaufte Sache ist defekt. Ist eine Software verbugged ist davon aber nicht das Nutzungsrecht betroffen. Ich kann die Software weiterhin nutzen.

Anders sehe ich die Sache bei Auftragsprogrammen, wo geziehlt der Funktionsumfang beschrieben und die Programmierung dessen vereinbart wurde (oder Software wo z.B. inder EULA der Funktionsumfang usw beschrieben wurde). Aber soweit mir bekannt ist ist bei solchen Situationen die Sache eh anders, da in dem Fall die Software vom Kunden abgenommen werden muss. treten hier Bugs auf, so ist die vereinbarte Leistung nicht erbracht worden und der Kunde hat somit auch Anspruch auf Schadensersatz usw.

Gruß
c_m
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oscarwild
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Joined: 15 Jul 2003
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PostPosted: Fri Mar 16, 2007 11:15 am    Post subject: Reply with quote

xraver wrote:
So etwas wünsch ich mir für Spiele.

Moment mal - hier geht es nicht um Garantie/Gewährleistung (die hast Du selbstverständlich auch bei Software), sondern um die Produkthaftung. Welche Sach- oder Personenschäden sind Dir bisher aus einem nicht funktionierendem Spiel entstanden?
Dass Garantieansprüche eigentlich nie geltend gemacht werden, liegt vor allem an der generellen Akzeptanz, dass ein Rechnerabsturz unter Windows als ganz normal empfunden wird.

Allerdings stimmt auch die Aussage, es gäbe keine Produkthaftung bei Software, so pauschal nicht!
Problem hier ist die Beweisführung: hat der Benutzer das Softwareprodukt auch sachgemäß benutzt (bei einem Auto, das ich gegen die Wand fahre, liegt eine unsachgemäße Benutzung nahe). Bei Applikatonssoftware kommt hinzu, dass der Benutzer die Software ja nicht isoliert benutzt, sondern auf einem individuellen, mit weiterer Software vorbelastetem System installiert, was sich dem Einflussbereich des Herstellers entzieht.

Was Personenschäden angeht - diese Haftung besteht immer, und kann nicht ausgeschlossen werden, bei materiellen Produkten wie auch bei Software. Nur wird die Ursache bei Software deutlich schwerer nachweisbar sein. Anzumerken ist hier: wenn es zum Verfahren kommt, möchte die Staatsanwaltschaft dafür keine juristische Person sehen, sonderen eine reale. Dann steht zunächst mal Management/Projektleitung, u.U. aber auch der Entwickler vor Gericht.

Ein Problem von Software ist, dass ein vollkommener Korrektheistbeweis nicht möglich ist (auch wenn diese Auffassung in einem anderen Thread hier im Forum vertreten wird). Wurde die Entwicklung "nach dem Stand der Technik" vollzogen, trifft den Hersteller kein Verschulden. Ein befreidigender Kompromiss fällt mir eigentlich nicht ein.

Eine Forderung, die Produkthaftng auszuweiten, sehe ich mit gemischten Gefühlen. Ich bin nicht überzeugt davon, dass dann die Qualität besser würde (was im übrigen den Verkaufspreis in die Höhe treibt - Qualität kostet nun mal Geld). Vermutlich würden aber lediglich die Preise steigen, um Forderungen aus der Produkthaftung wett zu machen, ohne dass eine Q-Steigerung stattfindet.
Vgl.: bei $QUELLE gibts die Waschmaschine mit gesetzl. Gewährleistung für 1000 EUR, mit Garantieverlängerung auf 48 Monate kostet das ganze dann halt 1200 EUR. Bezahlen wird letzendlich immer der Verbraucher, nur die Kostenverteilung wird geändert.
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xraver
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PostPosted: Fri Mar 16, 2007 11:57 am    Post subject: Reply with quote

oscarwild wrote:
xraver wrote:
So etwas wünsch ich mir für Spiele.

Moment mal - hier geht es nicht um Garantie/Gewährleistung (die hast Du selbstverständlich auch bei Software), sondern um die Produkthaftung. Welche Sach- oder Personenschäden sind Dir bisher aus einem nicht funktionierendem Spiel entstanden?


ok, kann ich nachvollziehen. Mir ist dadurch ein finanzieller Schaden entstanden. In den meisten Fällen kann ich das Spiel noch nicht mal zurück geben. Na wie auch immer. Vor unfertige Software, so wie es einen die Publischer andrehen, muss man sich schützen können. Aber das scheint dann doch ein anderes Terrain zu sein.

Natürlich bedarf es noch viel Diskussion bei OSS-Software. Vielleicht sollte man so eine Haftung nur bei Software einführen die ClosedSource ist oder für die man eben bezahlen muss.
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oscarwild
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Joined: 15 Jul 2003
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PostPosted: Fri Mar 16, 2007 12:17 pm    Post subject: Reply with quote

xraver wrote:
Vielleicht sollte man so eine Haftung nur bei Software einführen die ClosedSource ist oder für die man eben bezahlen muss.

Auch hier bitte nicht Closed/Open Source mit kommerziell/nicht-kommerziell verwechseln.

Diskussionsbedarf für Haftung bei nichtkommerzielle Software sehe ich nicht - welcher Entwickler wäre zukünftig so dämlich, seine Arbeit anderen kostenfrei zur Verfügung zu stellen, nur um damit Schadensersatzforderungen gegen sich zu riskieren? Sicher hätte uns an diesem Punkt macher komerzielle OS-Anbieter nur zu gerne.
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Finswimmer
Bodhisattva
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PostPosted: Fri Mar 16, 2007 12:24 pm    Post subject: Reply with quote

Bei den meisten OSS Programmen steht doch sowieso immer dabei, dass es auf eigene Verantwortung läuft.

Finde ich auch ganz normal:
Ich bekomme was geschenkt, und verklag dan den großzügigen Menschen, dass er mir helfen wollte?

OSS muss da komplett rausgehalten werden, außer Firmen wie Suse verkaufen dir die Dienstleistung, dir ein funktionierenden PC einzurichten, dann muss SuSe dafür auch haften.

Tobi
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Bitte auf Rechtschreibung, korrekte Formatierung und Höflichkeit achten!
Danke
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xraver
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Joined: 20 Aug 2003
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Location: Halberstadt

PostPosted: Fri Mar 16, 2007 4:59 pm    Post subject: Reply with quote

oscarwild wrote:
xraver wrote:
Vielleicht sollte man so eine Haftung nur bei Software einführen die ClosedSource ist oder für die man eben bezahlen muss.

Auch hier bitte nicht Closed/Open Source mit kommerziell/nicht-kommerziell verwechseln.

Diskussionsbedarf für Haftung bei nichtkommerzielle Software sehe ich nicht - welcher Entwickler wäre zukünftig so dämlich, seine Arbeit anderen kostenfrei zur Verfügung zu stellen, nur um damit Schadensersatzforderungen gegen sich zu riskieren? Sicher hätte uns an diesem Punkt macher komerzielle OS-Anbieter nur zu gerne.


Joop, da hab ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt. Ganz klar, Haftung nur für kommerziel vertriebene Software.
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Carlo
Developer
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Joined: 12 Aug 2002
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PostPosted: Fri Mar 16, 2007 8:42 pm    Post subject: Reply with quote

Treborius wrote:
bin auch dafür, ich denke aber das das problem nicht so sehr bei den programmierern zu suchen ist, sondern bei den managern, die ein produkt einfach nur auf den markt werfen wollen, mit der begründung das es bei der "letzten präsentation doch lief"

So einfach ist das nicht. Ein Manager kann wenig dafür, wenn ein Programmierer durch den von ihm geschriebenen Code einen Pufferüberlauf fabriziert, mal abgesehen davon, daß dieser evtl. von ihm eingestellt wurde. Ein Manager kann aber sehr wohl was dafür, wenn nicht ausreichend getestet oder a priori unnötigerweise ein Programmiersprache gewählt wurde, in der der Programmierer solcherlei Fehler machen kann. Stärkere Haftung für Software würde mit Sicherheit den Trend zu Virtuellen Maschinen etc. verstärken.


c_m wrote:
Zwei Situationen kommen mir dabei in den Sinn:
1) Alle müssen für Ihre Software Haften. Das heißt OSS wäre auch mit dabei. Welcher Privatmensch würde dann noch etwas veröffentlichen? Selbst OSS Firmen würden damit ihre Schwierigkeiten haben. Muss SuSE dann für Kernel-DoS Schwachstellen haften?

2) Nein Muss SuSE nicht, da sie bei SLES nicht die Software, sondern den Service verkaufen. Also kann damit gerechnet werden, dass das alle Anbieter kommerzieller Software in kürze auch so handhaben werden. Microsoft verkauft keine Lizenzen mehr, sondern nur noch Serviceleistungen. Die Nutzungsvereinbarungen sehen aber vor, dass man verpflichtend eine Serviceleistung erwerben muss.

Das ist eine Frage der Ausgestaltung solch einer Regelung im Bereich Software. Natürlich muß der Distributor verantwortlich sein, für das, was er distribuiert. Was die Haftbarkeit von Autoren freier Software angeht: Da es sich nicht um kommerzielle Angebote dreht, müßte ein Richter schon Vorsatz erkennen, um zu der Auffassung zu kommen, daß ein Haftungsanspruch besteht.

c_m wrote:
Schön, dass wieder Leute diskutieren, die keine Ahnung haben! :evil: Sonst wäre ihr ja bekannt, dass sie eben *nicht* die Software kauft, sondern lediglich Datenträger, verpackung und Nutzungsrechte.

Software ist genau wie eine Waschmaschine (nach dt. Recht) im Wesentlichen entweder Kauf- oder Mietsache, Lizenzen sind reine Geschäftsbedingungen. Ein Lizenzrecht wie in den VSA gibt es schlicht nicht.

c_m wrote:
Wenn eine Waschmaschiene explodiert kann es ein fabrikationsfehler sein und die gekaufte Sache ist defekt. Ist eine Software verbugged ist davon aber nicht das Nutzungsrecht betroffen. Ich kann die Software weiterhin nutzen.

Wenn eine Software so fehlerhaft ist, wie eine explodierte Waschmaschine, kannst du sie nicht nutzen. Der Hersteller kann Nacherfüllung bei Sachmängeln leisten. Wenn das scheitert, kann man als Kunde Rückabwicklung bis hin zum Schadenersatz verlangen. Es gibt keinen Grund warum das (zumindest bei eklatanten Mängeln) bei Software anders sein sollte.


oscarwild wrote:
Eine Forderung, die Produkthaftng auszuweiten, sehe ich mit gemischten Gefühlen. Ich bin nicht überzeugt davon, dass dann die Qualität besser würde (was im übrigen den Verkaufspreis in die Höhe treibt - Qualität kostet nun mal Geld). Vermutlich würden aber lediglich die Preise steigen, um Forderungen aus der Produkthaftung wett zu machen, ohne dass eine Q-Steigerung stattfindet.

Daß dies Preissteigerungen nach sich ziehen würde, sehe ich auch so. Sicherlich würden auch die Versicherer solcher Risiken profitieren und die eine oder andere Klitsche die Segel streichen.


xraver wrote:
Joop, da hab ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt. Ganz klar, Haftung nur für kommerziel vertriebene Software.

Wird es so nie geben. Zum Beispiel die Klauseln bezüglich Ausschluß von Gewährleistung und Haftung in der GPL und anderen freien Lizenzen haben (zumindest nach dt. Recht - § 276 Abs. 3 BGB) keinen Bestand. Ein kommerzieller Distributor von freier Software Dritter unterliegt prinzipiell den gleichen Bedingungen, wie ein Anbieter proprietärer Software.



Was wäre wohl, wenn es eine solche Haftung gäbe, man nach Linux Windows installierte, es wie üblich den MBR überbügelt, man jemanden kommen ließe, der das fixt und Microsoft die Rechnung zukommen ließe...
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ichbinsisyphos
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Joined: 08 Dec 2006
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PostPosted: Fri Mar 16, 2007 9:37 pm    Post subject: Reply with quote

mit opensource und free software überhaupt nicht vereinbar. und würde, denke ich, der bewegung schaden.
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Marlo
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Joined: 26 Jul 2003
Posts: 1591

PostPosted: Fri Mar 16, 2007 9:42 pm    Post subject: Reply with quote

c_m wrote:

Quote:
"Warum ist eigentlich Software kein Produkt, obwohl wir sie wie eine Waschmaschine kaufen?", griff Edda Müller, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) den Faden auf.
Schön, dass wieder Leute diskutieren, die keine Ahnung haben! :evil: Sonst wäre ihr ja bekannt, dass sie eben *nicht* die Software kauft, sondern lediglich Datenträger, verpackung und Nutzungsrechte. Und somit ist der Vergleich hinfällig. Wenn eine Waschmaschiene explodiert kann es ein fabrikationsfehler sein und die gekaufte Sache ist defekt. Ist eine Software verbugged ist davon aber nicht das Nutzungsrecht betroffen. Ich kann die Software weiterhin nutzen.

Anders sehe ich die Sache bei Auftragsprogrammen, wo geziehlt der Funktionsumfang beschrieben und die Programmierung dessen vereinbart wurde (oder Software wo z.B. inder EULA der Funktionsumfang usw beschrieben wurde). Aber soweit mir bekannt ist ist bei solchen Situationen die Sache eh anders, da in dem Fall die Software vom Kunden abgenommen werden muss. treten hier Bugs auf, so ist die vereinbarte Leistung nicht erbracht worden und der Kunde hat somit auch Anspruch auf Schadensersatz usw.



Ja c_m, das kommt der Sache schon ziemlich nahe. Aber ich fange mal von unten an.

EULA
ist nach deutschem Recht zu 99,99% nichtig. Kannste ruhig draufklicken, es hat keine Rechtswirkung; es sei denn, der Verkäufer beim Geilengeiz zeigt dir die Eula VOR dem Kauf und läßt sich das quittieren.

Auftragsprogrammierung
ist ein Werkauftrag (Werkvertrag), nach dem eine vorher vereinbarte Leistung (Funktionen) geschuldet wird. Der Auftragnehmer hat nachzuweisen das dem so ist, der Auftraggeber hat abzunehmen oder zu rügen, damit der Auftragnehmer nachbessern kann. Problem sind versteckte Mängel, die erst nach einem halben Jahr auftreten; hierfür gibt es die Gewährleistung.

Bugs
Keine Software ist Fehlerfrei! Daumenregel --> 3 bugs per 1.000 Zeile code = unterer Wert, 2 bugs = oberer Wert, 1 bug = gute Arbeit. Das verteufelte daran ist, je mehr bugs gefixt werden umso mehr Code kommt hinein, die Abhängigkeiten steigen, und um so hoher wird Jahr für Jahr der Aufwand fürs bugfixing. Technisch gesehen ist die Software, wenn sie intensiv gepflegt wird, nach 5 Jahren unwirtschaftlich. Dann hilft nur ein Technologiesprung, der natürlich bezahlt werden muß.

Nutzungsrecht
kann man nicht kaufen. (Im Gegensatz zu einem wirtschaftlichen Nutzungsrecht, siehe unten)
Aber wir kommen der Sache näher. Ein Kauf ist, wenn gegen Geld (oder Geldersatzleistung) eine Sache übereignet wird. Also die Waschmaschine nach dem bezahlen aus dem Geschäft in die Wohnung transportiert wird. Dort kann der neue Waschmaschinenbesitzer Gott und die Welt von dem Gebrauch der Maschine ausschließen. Er hat das alleinige Verfügungsrecht über dieses Dingens.

Bei einem Nutzungsrecht lässt man einen Dritten an dem Gebrauch teilhaben. Also ich habe einen iPod und Kopfhörer um Musik zu hören. Beides gehört mir und ich denke nicht daran diese Dinge Dir zu geben. Aber ich lasse dich an meinem Recht teilhaben, in dem ich den Stöpsel ziehe und laut hören. Das Beispiel kann man jetzt weiterspinnen und meinetwegen auf Volksmusik beschränken. Jedesmal wenn Volksmusik kommt, darfst du - gegen Bezahlung - mithören, bei allen anderen Musikrichtungen nicht. Somit hätten wir einen Lizenzvertrag zum hören der Musikrichtung X, geschlossen zum Preis Y.

Bei Software hat man einen unendlichen Spielraum der Lizenzgestaltung: begrenzt auf eine Region DE, oder doch lieber DE,AT,CH. Oder begrenzt auf die Branchen Spielzeugindustrie. Oder begrent auf die Zeit der Nutzungsdauer. Anzahl der CPUs, Nutzer usw. Und es läßt sich alles miteinander kombinieren.

Aber was kaufe ich den da?
Verpackung und Datenträger. Wie du schon sagtest. Wie bei einem Buch. Ich kaufe das Papier auf dem sich die Informationen befinden.

Und was ist mit der Software?
Das sind die Inhalte des "Buches" und unterliegen genauso dem Urheberrecht wie die gedruckten Buchzeilen. Und eben nicht dem Sachenrecht.

Ich will aber Software kaufen!
Dann muß man das exclusive wirtschaftliche Verwertungsrecht mit der Berechtigung zur Weiterentwicklung, bezogen auf das gesamte Universum (bisher entdeckt und was noch entdeckt wird) und auf die ewige Zeit erwerben, einschließlich der Möglichkeit die Software nach eigenem Ermessen zu verändern und an neue Anforderungen anzupassen. Und der bisherige Eigentümer des wirtschaftlichen Verwertungsrechtes erklärt klar und deutlich, dass er diese Recht an dich abtritt (und nie mehr wahrnehmen wird) und der Quellcode, einschließlich aller Kopien übergeben wird. Das ist ein Softwarekauf.

Habe ich dann die Urheberrechte?
Nein!
Die Urheberrechte an dem übertragenen Quellcode haben nach wie vor die Entwickler, die das wirtschaftliche Nutzungsrecht via Arbeitsvertrag an den Arbeitgeber abgetreten haben. Du hast "nur" das umfassende wirtschaftliche Nutzungsrecht.


Haftung
Haftet Schiller für die Glocke? Haftet Grönemeyer für Lied 1 - 12 ? Haftet ein Developer für seine Software? Wofür haftet ein Urheber? --> Denke daran; nicht Sachenrecht entscheidet, sondern Urheberrecht.

Anders bei dem Inhaber des wirtschaftlichen Verwertungsrechtes, der ganz bestimmte Funktionen versprochen hat.

Woher kommt dieses Durcheinander?
1) In die Quere kam eine Entscheidung des BGH, der sich zum erstenmal über den Charakter von Software äußerte. Demnach ist Software, ob sie sich nun auf CD, DVD, oder einem anderem Speichermedium, auch in einem nur flüchtigem Speicher befindet (Anmerkung von mir : in einem flüchtigen Speicher ZUSAMMENFINDET) eine Sache. (Versus nach Urheberrecht: Geistiges Eigentum, welches an dem Erschaffer unlösbar verbunden ist.)

2) Weil die deutschen Politiker jahrelang gepennt und eine EU Auflage nicht umgesetzt hatten (drohende Strafzahlung an die EU), wurde 2005 eine hastig erarbeitete Schuldrechtsreform beschlossen, die auf eine Stärkung der Endverbraucherrechte abziehlte. Haustürverkauf, Rückgaberecht, Gewährleistung bei mangelhaften Zahnbürsten, Waschmaschinen usw. Dabei hat man Gewerbe und Industrie übersehen und auch, dass es ein konkurierendes Rechtsgebiet wie zum Bleistift das Urheberrecht gibt.

Wie löst man das Problem gesellschaftlich?
1) Edda abwählen oder ihr bessere Berater zur Seite stellen?

2) Von England Und Frankreich lernen, heißt siegen lernen?
GB und FR schicken seit Jahrzehnten ihre besten, talentiertesten, hübschesten, gesellschaftlich bestens etabliertesten, vielsprachigsten jungen Politiker nach Brüssel, damit sie anschließend im Heimatland eine fundierte weitere Karriere in Angriff nehmen können.

Wie löst man das Problem innerbetrieblich?
Wir machen Individual-Verträge mit einem Umfang von ca. 200 Seiten!

Grüße
Ma
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