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OT: gmail-abmahnung - brauche hilfe
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chrib
Guru
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Joined: 27 Sep 2003
Posts: 558
Location: Berlin, Germany

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 9:59 am    Post subject: Reply with quote

In dem Fall dürfte allerdings die Sache bereits gegessen sein, da er ja die Abmahnung unterzeichnet hat (IANAL). Wie es sich jetzt allerdings mit den Abmahnkosten verhält, kann ich nicht beurteilen. Allerdings sollte Nero1907 jetzt tunlichst vermeiden, nochmals Gmail-Accounts auf Ebay oder sonstwie zu verkaufen, denn dann kann es richtig teuer werden.

Und noch meine ganz persönliche Meinung:
Wer eine Abmahnung erhält und einfach kopflos drauf handelt ohne einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der sollte im Nachhinein nicht wild rumjammern dass er die Abmahnkosten nicht tragen kann. Als juristischer Laie kann man sich einfach nur falsch verhalten.
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Der Mensch kämpft um zu überleben, und nicht, um zu Grunde zu gehen. - Paulo Coelho
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Ragin
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Joined: 14 Apr 2003
Posts: 776

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 11:54 am    Post subject: Reply with quote

@Neo:
Anwalt nehmen ist immer gut.
Und für die Zukunft: Wenn dir einer eine Abmahnung oder sonstwas schickt, wo du dir nicht sicher bist ob das so sein kann geh zum Anwalt. Die sind dafür da dich aus so einem Schlamassel rauszuziehen.

Ansonsten muss ich sagen, dass es ja nicht weiter schlimm ist die Accounts (abgesehen davon, dass google das verbietet...aber wenn das nicht wäre) bei eBay zu verkaufen. Immerhin kaufen das auch nur Leute, die das haben wollen und somit auch wissen was es ist und das sie so nicht rankommen. Und wenn es keiner haben will kaufts auch keiner. Und eine arme alte Oma, die keine Ahnung hat wird bestimmt bei eBay keinen Gmail Account kaufen -> ists keine Abzocke, sondern einfach ein weiterverkaufen.

Wenn ihr was geschenkt bekommen habt, was ihr nicht wollt/braucht und niemanden habt der es haben will (auch nicht geschenkt), dann schmeißt ihr es ja auch nicht einfach weg, obwohl es andere best. noch nutzen können. Also wirds halt irgendwo verkauft. Wenn das unrecht ist ist es auch eine Frechheit, dass wenn ich etwas verkaufe (was sogar Originalverpackt und ungeöffnet ist) und mir jemand weniger geben will als es im Laden wert ist, nur weil es nicht direkt aus dem Laden kommt. Oder die Feilscherei in manchen Geschäften. Die müssen auch Mieten/Mitarbeiter usw. bezahlen. Das wäre dann die "Abzocke" umgekehrt.
Von daher finde ich, dass hier einige arg überreagieren, weil der arme Kerl die Dinger bei eBay verkauft hat. Vielleicht hätte er besser auf die AGB achten sollen, aber das ist was anderes. Jemanden als Abzocker hinzustellen, weil er was verkauft, was er nicht braucht und halt grad noch geschenkt bekommen hat ist ein bisschen arg.

Zusätzlich frage ich mich, wie G-Mail überhaupt darauf kommt Gmail-Nutzer/Verkäufer zu verklagen, da diese ja keine Verletzung auf deren Seite vorliegen haben. Solange die keine Dinge die in direkter Verbindung mit G-mail stehen verkaufen oder zu unrecht nutzen haben die doch gar keine Grundlage für eine Abmahnung oder sehe ich da was falsch?
Sonst fange ich nachher auch gleich mit Massenhaften Abmahnungen an, weil jemand etwas hat, was ähnlich klingt wie etwas von mir geschütztes.

So langsam wirds hier echt wie in Amerika...Fehlen nur noch die Softwarepatente und dann werden solche Geldgeilen Firmen wie G-Mail über Nacht stinkreich, weil sie für Sinnlosaktionen und unrechte Patente auch noch eine Grundlage haben.
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"Innerhalb der Computergemeinschaft lebt man nach der Grundregel, die Gegenwart sei ein Programmfehler, der in der nächsten Ausgabe behoben sein wird."

Clifford Stoll, amerik. Astrophysiker u. Computer- Pionier
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Neo1907
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Joined: 06 Mar 2004
Posts: 13

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 12:04 pm    Post subject: Reply with quote

danke Ragin !
das ist der erst wirklich konstruktive beitrag hier..
und ich sehe es im prinzip genauso wie du.. wenns jemand en account haben will und adfür auch noch en € bezahlen will, warum nicht?!?

naja, mal sehen wie ichs jetzt machen werde..
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Anarcho
Advocate
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Joined: 06 Jun 2004
Posts: 2970
Location: Germany

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 12:10 pm    Post subject: Reply with quote

Das da direkt rumgeklagt wird sehe ich auch mit geteilter Meinung.
Aber beim dem verkauften "Artikel" handelt es sich nicht wie du schreibst um ein Geschenk, denn Geschenk würde Eigentum bedeuten.
Er kann lediglich Leute einladen, somit einen Service anbieten. Dieser ist aber laut AGB von Google nicht zum Verkauf zu missbrauchen.

Also nutzt er den Service von Google um sich selber zu bereichern. Das verstösst mindestens gegen die guten Sitten (und gegen die oben erwähnten AGBs)

Ich frage mich zwar ernsthaft was an einem Gmail-Account so toll sein soll. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man den nicht mal per IMAP oder POP3 abrufen. Ausserdem wird die mail gescannt und ich bekomme Werbung. Ich würde da nichtmal mitmachen wenn ich dafür 7 € bezahlt bekommen würde.
Keine Ahnung wer so unglaublich dämlich ist für sowas zu bezahlen.

Aber wenn mir hier jemand erklären kann was an Gmail so toll ist, wäre ich schon dankbar. Ich halte das für das weitverbreitete "Inn-sein"...
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b3cks
Veteran
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Joined: 23 Mar 2004
Posts: 1481
Location: Bremen (GER)

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 12:12 pm    Post subject: Reply with quote

Neo1907 wrote:
danke Ragin !
und ich sehe es im prinzip genauso wie du.. wenns jemand en account haben will und adfür auch noch en � bezahlen will, warum nicht?!?


Man würde sich nach diesem Satz beinahe wünschen, dass du blechen musst.
Stell dir mal vor du schreibst ein richtig gutes WebBrowser Game woführ du dir die Nächte um die Ihren gehauen hast und lädst 500 User zum closed Betatest ein. Du sagst ausdrücklich, dass die Accounts nicht weiter gegeben oder sogar verkauft werden dürfen und irgendwann bekommst du mit, dass 100 User davon bei eBay ihre Zugangsdaten verkaufen und machen damit 10¤ Gewinn pro Account.
Wäre dir das egal?


BTW: Meine Meinung und Anarcho hat vollkommen Recht mit der gesetzlichen Lage.
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reptile
Guru
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Joined: 19 Nov 2002
Posts: 363

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 12:14 pm    Post subject: Reply with quote

irgendwer meinte, dass verkaufen von accounts sei illegal; das ist natürlich blödsinn, illegal ist, was der gesetzgeber sagt. und das ist (noch?) nicht google. zivilrechtlich ist das was anderes. aber da sollte der kläger dann google // neo sein, nicht dieser giersen oder wie der heisst.

bleibt die sache mit der markenrechtsverletzung; wenn der typ das wirklich ernst meint, wird er auch damit durchkommen, denke ich, da er halt die marke hält. wenn nicht, wird der anwalt froh sein, von einigen wenigen die kohle einkassiert zu haben. und diejenigen, die sich wehren, nicht weiter verfolgen. allerdings liegt das eben nicht in deiner hand, neo, sondern in der vom kläger. du hast ja jetzt schon eine unterlassungserklärung unterzeichnet, deinen guten willen hast du zumindest gezeigt. ruf doch einfach mal bei dem typen an und frag ihn, ob er bereit wäre, es bei der unterlassungserklärung ohne kohle zu belassen. vielleicht auch mit dem hinweis, dass es nach so viel publicity (man denke an heise und golem) wohl nicht wieder vorkommen dürfte... vielleicht hilft das ja schon, oder drück den preis (das würde ich aber auch _nur_ nach rücksprache mit nem anwalt tun).
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oscarwild
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Joined: 15 Jul 2003
Posts: 857
Location: Memmingen, Germany, Old Europe, Earth

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 12:16 pm    Post subject: Reply with quote

Ragin wrote:
Wenn ihr was geschenkt bekommen habt, was ihr nicht wollt/braucht und niemanden habt der es haben will (auch nicht geschenkt), dann schmeißt ihr es ja auch nicht einfach weg, obwohl es andere best. noch nutzen können. Also wirds halt irgendwo verkauft.

Also wenn ich das richtig verstehe, ist Neo1907 nicht Eigentümer von N überflüssigen Accounts, die er veräussert hat, sondern ist lediglich ein gmail-Mitglied. Interessenten können sich dort nicht selbst registreiren, sondern nur auf persönliche Einladung eines Mitglieds.
Die Idee ist natürlich einfach: Ohne eigentlich etwas dafür tun zu müssen, lädt ein dreistes Mitglied gegen Bezahlung andere zur Mitgliedschaft ein.

Übrigens, zur Frage, ob das verwerflich ist: die aktuelle Visa-Afäre in DE weist ein ganz ähnliches Prinzip auf. Da kamen auch ein paar Schlauberger auf die Idee, gegen Kohle Einladungen zu verschicken - wenn auch mit heftigeren Konsequenzen.

Neo1907 wrote:
und ich sehe es im prinzip genauso wie du.. wenns jemand en account haben will und adfür auch noch en € bezahlen will, warum nicht?!?

Schwupp, kaum glaubt er, wieder etwas Land zu gewinnen, da war Schluss mit der Reue. Viel Spaß beim Jobben.
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Neo1907
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Joined: 06 Mar 2004
Posts: 13

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 12:18 pm    Post subject: Reply with quote

b3cks wrote:
Neo1907 wrote:
danke Ragin !
und ich sehe es im prinzip genauso wie du.. wenns jemand en account haben will und adfür auch noch en � bezahlen will, warum nicht?!?


Man würde sich nach diesem Satz beinahe wünschen, dass du blechen musst.
Stell dir mal vor du schreibst ein richtig gutes WebBrowser Game woführ du dir die Nächte um die Ihren gehauen hast und lädst 500 User zum closed Betatest ein. Du sagst ausdrücklich, dass die Accounts nicht weiter gegeben oder sogar verkauft werden dürfen und irgendwann bekommst du mit, dass 100 User davon bei eBay ihre Zugangsdaten verkaufen und machen damit 10¤ Gewinn pro Account.
Wäre dir das egal?


BTW: Meine Meinung und Anacho hat vollkommen Recht mit der gesetzlichen Lage.

es wäre super werbung für mein spiel, die mir nach dem beta-test jede menge user garantieren würde!
dein vergleich ist aber schlecht.. nicht google hat mir ne abmahnung geschickt, sondern ne privatperson.. weil ich accounts unter dem namen gmail verkauft habe.. diese privatperson hat sich den spruch "G-mail.. und die Post geht ab" oder so ähnlic patentieren lassen und sagt jetzt ich würde seine marke verletzten.. WENN diese markenrechtsverletztung rechtens ist, dann sollte er gegen google vorgehen und nicht gegen benutzer von gmail..
bei der moralischen frage, ob es richtig war die dinger zu verkaufen oder nicht, geb ich dir ja recht.. es war net ok.. aber dein vergleich is falsch..
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psyqil
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Joined: 26 May 2003
Posts: 2767

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 12:22 pm    Post subject: Reply with quote

Neo1907 wrote:
WENN diese markenrechtsverletztung rechtens ist, dann sollte er gegen google vorgehen und nicht gegen benutzer von gmail..
Im Gegensatz zu Dir ist Google nicht auf dem deutschen Markt aktiv, und er geht auch nicht gegen Benutzer vor.
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Advo
n00b
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Joined: 21 Oct 2002
Posts: 33

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 12:25 pm    Post subject: Reply with quote

Gleich vorneweg: IANAL(Y), auch wenn's mein Nickname vermuten läßt :D. Und Markenrecht ist auch nicht mein Spezialgebiet. Daher nur ein paar allgemeine Anmerkungen:

Mit einer unterschriebenen Unterlassungserklärung aus der Abmahnung gibt man in der Regel den Markenrechtsverstoß zu und verpflichtet sich, die beanstandete Handlung in Zukunft zu unterlassen. Sonst drohen die in der Erklärung angedrohten Strafgelder. Davon unabhängig ist der Anspruch auf Erstattung der Rechnung des abmahnenden Anwalts. Der wird bei einer zu recht erfolgten Abmahnung fällig, weil der Markeninhaber rechtlichen Beistand benötigt, um seine Rechte zu wahren. Daran lassen die Gerichte normalerweise keinen Zweifel. Das Wegstreichen der Rechnung hat daher keinen wirklichen Effekt.

Woran man vielleicht drehen kann, ist die Höhe der Anwaltsrechnung. Grundlage dafür ist der Streitwert. Den kann der Anwalt hier mehr oder weniger selbst festlegen, auch da sind die Gerichte relativ großzügig. Wenn der Verstoß nur gering war (wie oft? wieviel Gewinn etc), kann man den vielleicht etwas handeln. Der gegnerische Anwalt wird ja ein paar mehr von den Dingern verschickt und keine Lust haben, jedem Euro hinterherzurennen.

Inzwischen ist ja in einem ähnlichen Fall eine einstweilige Verfügung gegen einen abgemahnten ergangen, also scheinen die Abmahnungen einigermaßen wasserdicht zu sein.

~ Advo
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chrib
Guru
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Joined: 27 Sep 2003
Posts: 558
Location: Berlin, Germany

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 12:27 pm    Post subject: Reply with quote

Neo1907 wrote:
es wäre super werbung für mein spiel, die mir nach dem beta-test jede menge user garantieren würde!
dein vergleich ist aber schlecht.. nicht google hat mir ne abmahnung geschickt, sondern ne privatperson.. weil ich accounts unter dem namen gmail verkauft habe.. diese privatperson hat sich den spruch "G-mail.. und die Post geht ab" oder so ähnlic patentieren lassen und sagt jetzt ich würde seine marke verletzten.. WENN diese markenrechtsverletztung rechtens ist, dann sollte er gegen google vorgehen und nicht gegen benutzer von gmail..


Google hat eine Rechtsabteilung und ausserdem das Kapital, einen Rechtsstreit um die Wortmarke auszutragen. Eine Privatperson hingegen nicht. Deshalb stürzt sich die Anwaltskanzlei ja auf die kleinen Leute. Viele sind halt beim Anblick einer Unterlassungserklärung sowie der Kostennote der Kanzlei eingeschüchtert und unterschreiben und zahlen lieber, anstatt einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Auch nett ist der Trick, die Frist zur Einreichung der Unterlassungserklärung möglichst kurz zu setzen, um noch einen weiteren Zeitdruck auf das Opfer auszuüben.

PS: Alles IANAL natürlich.
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Anarcho
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Joined: 06 Jun 2004
Posts: 2970
Location: Germany

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 12:29 pm    Post subject: Reply with quote

Edit: bezieht sich auf Neo's Post, war zu langsam...

Es war KEINE privateperson! Dieser UNTERNEHMER betreibt einen Webmail-Service der nicht nur im Namen dem von google ähnelt.
Daher ist das schon nicht so ganz abwägig. Warum die User verklagt werden, kann ich dir auch nicht 100%-ig nachvollziehen. Aber es werden ja lediglich solche verklagt, die damit Handel treiben. Und das lässt die Sache doch in einem ganz anderen Licht erscheinen.
Er möchte Geld verdienen und hat dazu die teure Marke (die kosten echt ein schweine geld!) und du auch. Dies ist ein Interessenskonflikt bei dem er die stärkeren Rechte hat (nämlich seine Marke, und du, hm,... KEINE!)

Und eine privateperson würde sich wohl kaum eine Marke leisten, denn im Gegensatz zu einem Patent lässt sich damit kein Geld verdienen (jedenfalls nicht direkt).
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Last edited by Anarcho on Thu Apr 07, 2005 12:34 pm; edited 1 time in total
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ossi
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Joined: 11 Apr 2004
Posts: 221
Location: DDR

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 12:30 pm    Post subject: Reply with quote

Auch wenn ein OT davorsteht.
Was soll (entschuldigt meinen etwas rauen Ton) dieser Scheiss hier im Forum !?
Burschi hat mit dem Feuer gespielt und sich die Finger verbrannt, was solls geh zu Deinem Anwalt und klär das dort.
Hier sollte man mal wieder zum Thema zurückkehren!

Falls es einer vergessen hat: Hier dreht sich alles um Linux und speziell um Gentoo-Linux.

so und nun häng hier einer mal ein Schloß vor.
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reptile
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Joined: 19 Nov 2002
Posts: 363

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 12:33 pm    Post subject: Reply with quote

@anarcho: chrib meinte, dass von dem gewerblich handelnden privatpersonen verklagt würden, und nicht google.
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Anarcho
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Joined: 06 Jun 2004
Posts: 2970
Location: Germany

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 12:35 pm    Post subject: Reply with quote

@reptile

Und mein Post bezieht sich auf Neo's Post, in dem er schreibt das die Klage von einer Privatperson aus kommt.
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fabi@allstuff.de
Tux's lil' helper
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Joined: 14 Feb 2005
Posts: 140

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 12:43 pm    Post subject: Reply with quote

Hallo,
Ich habe ein ähnliches Problem: der Telefonanbieter Mobilcom will von mir eine Rechnung von ca. 30€ erstattet haben. Es handelt sich dabei um eine Summe angefallender Grundgebühren, die ich aber vertraglich erlassen bekommen hatte.
De facto bekomme ich seit ca. 2 Jahren Briefe, die Verhandlungssumme beläuft sich jetzt auf ca. 600 - 700€.
Da ich aber, so wie auch du, im eindeutigen Vorteil bin, habe ich beim örtlichen Landgericht eine Verlegung des Prozesses von Lübecl nach Erlangen beantragt. Da ich eine Privatperson bin, ist dies kostenlos, und da bei Gericht nur Beamte arbeiten, dauert es eine Weile.
So wie ich das sehe, wird es einen Prozeß wegen der angefallenen Kosten geben, also der 30€ zuzüglich der Zinsen. Aber Mobilcom wird mich, bin keine Jurist, aber wohl noch einmal auf die Anwaltskosten verklagen müssen, du dass werden sie sich hoffentlich überlegen, da sich das bestimmt nochmal solange hinziehen wird.

Und mir bleibt die Hoffnung, dass wegen des geringen Streitwertes von 30€ das Verfahren vor Gericht abgelehnt wird.
_________________
Mit freundlichen Grüßen,
Fabi
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RealGeizt
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Joined: 22 Apr 2003
Posts: 700

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 1:02 pm    Post subject: Reply with quote

fabi@allstuff.de wrote:
Hallo,
Ich habe ein ähnliches Problem: der Telefonanbieter Mobilcom will von mir eine Rechnung von ca. 30€ erstattet haben. Es handelt sich dabei um eine Summe angefallender Grundgebühren, die ich aber vertraglich erlassen bekommen hatte.
De facto bekomme ich seit ca. 2 Jahren Briefe, die Verhandlungssumme beläuft sich jetzt auf ca. 600 - 700€.
Da ich aber, so wie auch du, im eindeutigen Vorteil bin, habe ich beim örtlichen Landgericht eine Verlegung des Prozesses von Lübecl nach Erlangen beantragt. Da ich eine Privatperson bin, ist dies kostenlos, und da bei Gericht nur Beamte arbeiten, dauert es eine Weile.
So wie ich das sehe, wird es einen Prozeß wegen der angefallenen Kosten geben, also der 30€ zuzüglich der Zinsen. Aber Mobilcom wird mich, bin keine Jurist, aber wohl noch einmal auf die Anwaltskosten verklagen müssen, du dass werden sie sich hoffentlich überlegen, da sich das bestimmt nochmal solange hinziehen wird.

Und mir bleibt die Hoffnung, dass wegen des geringen Streitwertes von 30€ das Verfahren vor Gericht abgelehnt wird.


Warum wollen die Kohle haben die ihnen nicht zusteht?
Du hast ja geschrieben, dass du diese Grundgebühren _vertraglich_ erlassen bekommen hast.
Ein Vertrag ist ein Vertrag oder bin ich im falschen Film?

Noch was zu dem Gmail-Account verchecker...wie blöd muss man eigentlich sein?
Soweit ich mich erinnern kann hast du sogar gelesen, dass es in den AGB untersagt ist die Accounts zu verkaufen?
Wieso machst du das trotzdem?
Ja, sicher! Ein Fehler kann jeder machen aber wie schon einige gesagt haben muss man auch dafür gerade stehen.
Dämliche Aktion aber sowas von...darauf würde sogar nicht mal ich kommen.
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fabi@allstuff.de
Tux's lil' helper
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Joined: 14 Feb 2005
Posts: 140

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 1:07 pm    Post subject: Reply with quote

Vertrag war leider nur mündlich. Sie wollen sich nicht daran halten.
Bloß mein Recht zu beweisen wäre aufwendiger, als einfach nur nicht zu bezahlen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen,
Fabi
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RealGeizt
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Joined: 22 Apr 2003
Posts: 700

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 1:12 pm    Post subject: Reply with quote

fabi@allstuff.de wrote:
Vertrag war leider nur mündlich. Sie wollen sich nicht daran halten.
Bloß mein Recht zu beweisen wäre aufwendiger, als einfach nur nicht zu bezahlen.


Das ist natürlich scheisse...aber sowas sollte man sich natürlich schriftlich geben lassen.
Nun, du hast schon recht, dass es aufwendiger ist dein Recht zu beweisen als nicht zu zahlen.
Nur hoffe ich, dass du am Schluss nicht verurteilt wirst die Verfahrenskosten und die 30 Euro zu zahlen.
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larophel
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Joined: 19 Mar 2005
Posts: 54

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 1:18 pm    Post subject: Reply with quote

Ich kann dir leider kein Geld geben, aber ich kann dir gerne eine Gmail-Invitiation anbieten. Vielleicht kannst du die ja verkaufen oder so...
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Neo1907
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Joined: 06 Mar 2004
Posts: 13

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 1:19 pm    Post subject: Reply with quote

[quote="RealGeizt"]
fabi@allstuff.de wrote:

Noch was zu dem Gmail-Account verchecker...wie blöd muss man eigentlich sein?
Soweit ich mich erinnern kann hast du sogar gelesen, dass es in den AGB untersagt ist die Accounts zu verkaufen?
Wieso machst du das trotzdem?
Ja, sicher! Ein Fehler kann jeder machen aber wie schon einige gesagt haben muss man auch dafür gerade stehen.
Dämliche Aktion aber sowas von...darauf würde sogar nicht mal ich kommen.

das mit der agb habe ich erst nach der ganzen aktion gelesen.. du willst mir ja nicht erzählen das du alle agb´s liest bevor du dich irgendwo anmeldest, oder?
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Joined: 16 Aug 2004
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Location: 127.0.0.1

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 1:21 pm    Post subject: Reply with quote

larophel wrote:
Ich kann dir leider kein Geld geben, aber ich kann dir gerne eine Gmail-Invitiation anbieten. Vielleicht kannst du die ja verkaufen oder so...


LOL :lol:
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chrib
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Joined: 27 Sep 2003
Posts: 558
Location: Berlin, Germany

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 1:35 pm    Post subject: Reply with quote

[quote="Neo1907"]
RealGeizt wrote:
fabi@allstuff.de wrote:

Noch was zu dem Gmail-Account verchecker...wie blöd muss man eigentlich sein?
Soweit ich mich erinnern kann hast du sogar gelesen, dass es in den AGB untersagt ist die Accounts zu verkaufen?
Wieso machst du das trotzdem?
J

das mit der agb habe ich erst nach der ganzen aktion gelesen.. du willst mir ja nicht erzählen das du alle agb´s liest bevor du dich irgendwo anmeldest, oder?


Also ich persönliche mache das, genauso wie ich die Datenschutzklauseln genauer unter die Lupe nehme.
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RealGeizt
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Joined: 22 Apr 2003
Posts: 700

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 1:53 pm    Post subject: Reply with quote

[quote="Neo1907"]
RealGeizt wrote:
fabi@allstuff.de wrote:

Noch was zu dem Gmail-Account verchecker...wie blöd muss man eigentlich sein?
Soweit ich mich erinnern kann hast du sogar gelesen, dass es in den AGB untersagt ist die Accounts zu verkaufen?
Wieso machst du das trotzdem?
Ja, sicher! Ein Fehler kann jeder machen aber wie schon einige gesagt haben muss man auch dafür gerade stehen.
Dämliche Aktion aber sowas von...darauf würde sogar nicht mal ich kommen.

das mit der agb habe ich erst nach der ganzen aktion gelesen.. du willst mir ja nicht erzählen das du alle agb´s liest bevor du dich irgendwo anmeldest, oder?


Stimmt! Ich lese Sie nicht alle aber ich weiss, dass man sowas nicht machen darf!
Seh es ein, dass es eine wirklich für dich unvorteilhafte und dumme Aktion war.
Oder würdest du es toll finden, wenn ich eine Email von deiner Domain geschenkt bekomme und ich verkaufe Sie wieder, dass ich Geld gewonnen habe?
Alleine schon aus moralischen Gründen weiss man, dass man so etwas nicht macht.
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Ragin
l33t
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Joined: 14 Apr 2003
Posts: 776

PostPosted: Thu Apr 07, 2005 2:37 pm    Post subject: Reply with quote

Also mal zum mitschreiben:
Was für ein Recht hat G-Mail Mitglieder von Gmail zu verklagen?
Vom Prinzip her handeln die abgemahnten Mitglieder mit Accounts von Gmail (also einer Fremdmarke/einem Fremdprodukt). Nur weil da ein Minus fehlt und der Name ansonsten ähnlich ist sehe ich keinerlei Bezug. Ich möchte auch bezweifeln, dass jemand G-Mail meinte und Gmail bekommen hat (denn diese Firma habe ich bis dato noch nie gehört, von Gmail dagegen schon sehr viel). Ich sehe keinerlei Verbindung zwischen dem Verkauf von einem Gmail-Account und dem Markenname "G-Mail ...und die Post geht ab" (oder wie auch immer). Letzterer ist länger und wird auch mit einem Trennzeichen geschrieben.
Eine Klage gegen Google aus Markenrechtsgründen würde ich ja zwecks gleicher Branche und der Gefahr der Verwechslung anhand des Haupnamens (Gmail/G-Mail) verstehen, nicht aber gegen die Mitglieder. Nichtmal wenn diese 1.000.000,- Euro dafür verlangen würden.

Zu dem Verkauf allgemein:
Ich denke mal diese "Ich verkaufe meinen Account"-Mentalität (gut, dann bleiben wir halt bei den Anbietern von Dienstleistungen statt den Geschenken) kommt auch durch Spiele wie Diablo/Ultima Online usw. Dort wird ja auch ein reger Handel betrieben. Und wer ein sinnloses Haus in UO für 1.000,- Euro kauft oder für 500,- Euro eine Waffe bei Diablo (von den Charakteren mal abgesehen) soll es doch tun. Sicher Blizzard oder Origin profitieren in den Fällen auch nicht von dem Verkauf. Dafür gibt es aber kostenpflichtige Server, das Programm selbst kostet Geld oder Werbeeinnahmen. Bei den jeweiligen Parteien (sei es google, Blizzard, Origin) kommt zusätzlich der Vorteil auf, dass es sich entweder um wirkliche Beta-Tester (also Leute, die auch Interesse haben) oder eine größere Spielgemeinde (Bekanntheitsgrad...) handelt. Sie haben also indirekt auch einen Nutzen davon. Würden sie diesen nicht sehen, so würden diese ihre Mitglieder verklagen (was dann auch vollkommen rechtens wäre und wo ich auch "selbst Schuld" sagen würde).

Aber in diesem Fall ist es einfach absolut nicht nachvollziehbar, dass Firma X Kunden der Firma Y verklagt, weil diese das Produkt von Firma Y verkaufen, obwohl es vollkommen von Firma X getrennt/unterschiedlich ist.
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